Leistungen
für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Energieberatung
- Erstellung eines iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)
- Fördermittelberatung
- Begleitung zu den KfW-Programmen KfN bzw. WEG für Neubauten
- Baubegleitung zu BEG EM (energetische Einzelmaßnahmen) sowie bei Sanierung zum Effizienzhaus
- Erstellung von Energieausweisen (verbrauchs- oder bedarfsabhängig)
- Berechnung von energetischen Bauteilnachweisen
- Berechnung der Heizlast nach DIN EN 12831
- Berechnung des hydraulischen Abgleiches der Heizungsanlage
- Unterstützung bei der Beantragung der Förderung für Einzelmaßnahmen (BAFA) und Komplettsanierungen (KfW)
- Analyse des energetischen Istzustandes Ihrer Immobilie
- Erstellung eines Sanierungskonzeptes
- Beratung zu den Voraussetzungen eines Förderkredits durch die KfW bei Heizungserneuerung, Sanierung und Neubau
- Erstellung von energetischen GEG-Berechnungsnachweisen für den Bauantrag
TIPP:
Für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes für Ein- und Zweifamilienhäuser ist, auf Antrag beim BAFA, eine Förderung von bis zu max. 650,- € möglich, Wohnhäuser mit drei und mehr Wohneinheiten können mit bis zu max.850,- € gefördert werden.
Wenn ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) vorliegt, verdoppelt sich derzeit die förderfähige Investitionssumme von bis zu 30.000,- € pro WE (Wohneinheit) und Jahr auf bis zu 60.000,- € pro WE und Jahr (außer Heizung). Es wird bei Erfüllung der Förderrichtlinien eine zusätzliche 5% Förderung auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG) und Heizungsoptimierung (BEG) gewährt !
Zur Beantragung von Förderungen von Einzelmaßnahmen nach BEG EM ist derzeit die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verpflichtend notwendig.
Die Energieberatung bei sowie die Sanierung von Nichtwohngebäuden werden derzeit ebenfalls durch das BAFA gefördert.
Die vorstehenden Angaben sind lediglich die Darstellung des gegenwärtigen Stande vom 08.02.2026. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen Angaben auf den offiziellen Seiten des BAFA (www.bafa.de)
Was ist ein iSFP?
Alles was Sie zum individuellen Sanierungsfahrplan wissen möchten und noch einiges mehr erfahren Sie auf der Internetseite der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Typischerweise läuft die Energieberatung inkl. Erstellung des iSFP folgendermaßen ab:
- Erstes Gespräch über die Möglichkeiten von energetischen Sanierungen und des individuellen Sanierungsfahrplanes iSFP
- Ausgiebiges Beratungsgespräch mit Erfassung des Ist-Zustandes des Gebäudes vor Ort bzgl. der bautechnischen und -physikalischen Gegebenheiten sowie der Heizungsanlage
- Softwaregestützte Bestandsanalyse und Ausarbeitung von Sanierungsmaßnahmen
- Erstellung eines umfassenden Beratungsberichtes, welcher den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes abbildet, konkrete, wirtschaftlich sinnvolle Einzelmaßnahmen und Gesamtmaßnahmenpakete aufzeigt und Fördermöglichkeiten vorschlägt
- Übergabe und Erläuterung des Beratungsberichtes (iSFP), insbesondere der aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkostenersparnis
Danach liegt es an Ihnen. Sie können alle oder nur einzelne Maßnahmen umsetzen, müssen jedoch keine der vorgeschlagenen Maßnahmen realisieren.
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig.